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Was ist das Hausarztmodell? Vorteile + Nachteile

28. September 2026

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung im Rahmen des “Hausarztmodells” anzubieten. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Viele Menschen kommen mit dem Modell erstmals in Kontakt, wenn ihnen ihre Hausarztpraxis ein Formular vorlegt. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie die Bedingungen kennen, denn mit der Teilnahme binden Sie sich für mindestens ein Jahr.

Das Hausarztmodell kurz erklärt

Beim Hausarztmodell ist Ihre Hausarztpraxis die erste Adresse, wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben. Dort wird zunächst geklärt, welche Behandlung Sie benötigen. Falls eine Fachärztin oder ein Facharzt hinzugezogen werden soll, erhalten Sie eine entsprechende Überweisung. Einige vergleichen den Hausarzt in diesem Kontext mit einem “Lotsen”, der Sie durch das Gesundheitssystem führt.

Für dasselbe Modell gibt es mehrere Bezeichnungen. Hausarztzentrierte Versorgung, kurz HZV, ist der offizielle Begriff aus dem Gesetz. Je nach Krankenkasse begegnen Ihnen dafür auch Begriffe wie Hausarztprogramm oder Hausarzttarif. Dahinter steckt dasselbe Prinzip, das in Paragraf 73b des Fünften Sozialgesetzbuchs geregelt ist.

Ihr Versicherungsschutz hängt nicht daran, ob Sie sich einschreiben. Das Hausarztmodell kommt zu Ihrem gewohnten Versicherungsschutz hinzu und ändert nichts an Ihrem Leistungsanspruch, der sich nach dem Solidarprinzip richtet.

So funktioniert die Anmeldung

Hausarztmodell Einschreibung Formular wird von einem Arzt ausgefüllt
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Anmelden können Sie sich für das Angebot direkt in der Hausarztpraxis. Sie unterschreiben eine Teilnahmeerklärung, die anschließend an Ihre Krankenkasse weitergeleitet wird. Dafür fallen keine Kosten an.

Danach haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihre Erklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Ihre Krankenkasse Sie über das Widerrufsrecht informiert hat, nicht schon mit Ihrer Unterschrift.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt Ihre Teilnahme für mindestens ein Jahr. In dieser Zeit ist ein Wechsel der gewählten Hausarztpraxis nur aus einem wichtigen Grund vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug oder ein dauerhaft gestörtes Vertrauensverhältnis. Wie es nach dem ersten Jahr weitergeht, hängt vom Vertrag Ihrer Krankenkasse ab. Die Bedingungen können sich daher je nach Kasse unterscheiden.

Vorteile des Hausarztmodells im Alltag

Eine Praxis behält den Überblick

Im Hausarztmodell laufen die Informationen zu Ihrer Behandlung in der gewählten Praxis zusammen. Das betrifft zum Beispiel Befunde und verordnete Medikamente. So hat Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt einen besseren Überblick darüber, was bereits untersucht wurde und welche Präparate Sie einnehmen. Doppelte Untersuchungen oder ungünstige Wechselwirkungen zwischen Medikamenten verschiedener Praxen können dadurch seltener auftreten.

Wie sich diese Form der Versorgung auswirkt, wird seit Jahren in Baden-Württemberg von zwei Universitäten untersucht. Rund 5.900 Ärzte versorgen dort mehr als zwei Millionen eingeschriebene Mitglieder einer großen Krankenkasse. Mehr als 60 Prozent davon sind ältere oder chronisch kranke Menschen. In den Auswertungen wurden weniger unkoordinierte Facharztbesuche festgestellt als bei Versicherten in der üblichen Versorgung.

Kürzere Wege und mögliche Boni

Einige Praxen bieten eingeschriebenen Patient:innen organisatorische Vorteile, zum Beispiel reservierte Termine oder Sprechzeiten am späten Nachmittag. Welche Angebote es konkret gibt, hängt vom Vertrag ab, den Ihre Krankenkasse mit den Hausärzt:innen in Ihrer Region geschlossen hat.

Je nach Krankenkasse kann die Teilnahme auch finanzielle Vorteile bringen. Möglich sind Prämien oder geringere Zuzahlungen. Die Angebote unterscheiden sich jedoch und bleiben nicht dauerhaft gleich. Manche Krankenkassen haben Boni, die sie früher gewährt haben, inzwischen gestrichen. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift gezielt nach den aktuellen Bedingungen.

Nachteile und Grenzen des Hausarztmodells

Der erste Weg führt in die Hausarztpraxis

Ein möglicher Nachteil des Hausarztmodells ist der zusätzliche Termin in der Hausarztpraxis. Wissen Sie bereits, dass Sie etwa eine kardiologische oder orthopädische Untersuchung brauchen, müssen Sie trotzdem zuerst zur Hausarztpraxis. Für Berufstätige können daraus zwei Termine statt eines einzigen werden.

Bindung und Zweitmeinung

Die Bindung für mindestens ein Jahr kann zum Nachteil werden, wenn Sie mit Ihrer Hausarztpraxis nicht mehr zufrieden sind oder dort nur schwer Termine bekommen. Eine ärztliche Zweitmeinung dürfen Sie sich aber grundsätzlich immer weiterhin einholen. Je nach Teilnahmebedingungen kann dafür jedoch erneut der Weg über Ihre Hausarztpraxis erforderlich sein.

Auch für Besuche bei Fachärzten gelten nicht bei jeder Krankenkasse dieselben Vorgaben. In den Vertragsunterlagen finden Sie, welche Fachrichtungen Sie direkt aufsuchen können und was passiert, wenn Sie sich nicht an die vereinbarten Abläufe halten. Für Notfälle gelten diese Einschränkungen nicht.

Datenaustausch für eine abgestimmte Behandlung

Für die Abrechnung bestimmter Leistungen müssen Behandlungsdaten zwischen Ihrer Hausarztpraxis und der Krankenkasse ausgetauscht werden. Mit Ihrer Teilnahme erteilen Sie die dafür notwendige Einwilligung. Welche Informationen konkret übermittelt werden, können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen. So wissen Sie vor der Anmeldung, welchem Datenaustausch Sie zustimmen.

Für wen die Teilnahme sinnvoll erscheint

Zwei Seniorinnen gehen gemeinsam durch den Flur einer Praxis
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Wenn Sie regelmäßig ärztlich behandelt werden oder dauerhaft Medikamente einnehmen, kann das Hausarztmodell Vorteile haben. Ihre Hausarztpraxis kennt Ihre bisherigen Befunde und behält laufende Behandlungen im Blick. Besonders sinnvoll ist das, wenn Sie dort bereits länger Patient sind und sich gut betreut fühlen. Unnötige Arzttermine und wiederholte Untersuchungen lassen sich so eher vermeiden.

Anders sieht es aus, wenn Sie nur gelegentlich eine Praxis benötigen und bei bestimmten Beschwerden direkt zu Fachärzt:innen gehen möchten. Auch ohne feste Hausarztpraxis oder bei häufigem Umziehen ist eine längerfristige Bindung möglicherweise noch nicht die richtige Entscheidung. In diesem Fall können Sie mit der Anmeldung warten, bis Sie eine Praxis gefunden haben, bei der Sie bleiben möchten.

Was ein Primärversorgungssystem ändern würde

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Primärversorgungssystem, das Patienten gezielter durch die medizinische Versorgung führen soll. Im Januar 2026 startete das Bundesgesundheitsministerium dazu einen Dialog mit Vertreter des Gesundheitswesens. Künftig soll vor einem Facharztbesuch zunächst geklärt werden, welche Behandlung benötigt wird und wohin sie sich am besten wenden. Erste Auswirkungen der Reform werden nicht vor 2028 erwartet.

Noch offen ist, wie Versicherte dazu bewegt werden sollen, diesen Weg einzuhalten. Im Gespräch waren unter anderem ein Bonus bei einer Überweisung sowie eine Gebühr für den direkten Besuch einer Facharztpraxis. Beschlossen sind solche Regelungen bislang nicht.

Für das heutige Hausarztmodell ändert sich vorerst nichts. Die Teilnahme bleibt freiwillig.

Häufige Fragen zum Hausarztmodell

Kostet die Teilnahme etwas?

Für die Anmeldung zahlen Sie nichts. Auch Ihr regulärer Krankenkassenbeitrag erhöht sich durch die Teilnahme nicht.

Muss ich im Notfall erst zur Hausarztpraxis?

Nein. Bei einem Notfall können Sie sich direkt medizinisch behandeln lassen. Eine vorherige Überweisung ist nicht erforderlich.

Brauche ich eine Überweisung für Augenarzt oder Frauenarzt?

Das ist nicht bei jeder Krankenkasse gleich geregelt. Für bestimmte Facharztbesuche kann eine direkte Behandlung ohne vorherige Überweisung vorgesehen sein. Welche Ausnahmen für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie vor der Unterschrift nach der genauen Regelung.

Was passiert, wenn ich ohne Überweisung zur Facharztpraxis gehe?

Eine Behandlung wird Ihnen deshalb nicht verweigert. Allerdings können je nach Krankenkasse andere Konsequenzen folgen, wenn Sie gegen die vereinbarten Bedingungen verstoßen. Was in diesem Fall gilt, finden Sie in Ihren Teilnahmeunterlagen.

Kann ich die Hausarztpraxis wechseln?

Während der einjährigen Bindungsfrist ist ein Wechsel nur aus einem wichtigen Grund vorgesehen. Nach diesem Zeitraum richten sich Wechsel und Kündigung nach den Bedingungen Ihrer Krankenkasse.

Fazit: Vorteile und Einschränkungen abwägen

Beim Hausarztmodell binden Sie sich für ein Jahr an eine Praxis und nehmen für Fachärzte den Umweg über die Überweisung. Welche Facharztpraxis Sie dann aufsuchen, bleibt Ihre Entscheidung. Bei chronischen Erkrankungen und dauerhafter Medikation zahlt es sich aus, weil Befunde und Verordnungen an einer Stelle zusammenlaufen. Wenn Sie selten eine Arztpraxis aufsuchen und feste Facharztkontakte haben, fällt der Nutzen meist geringer aus.

Viele Einzelheiten finden Sie nicht direkt im Gesetz, sondern im Vertrag Ihrer Krankenkasse. Lassen Sie sich deshalb vor der Einschreibung erklären, welche Regeln für Sie gelten, und klären Sie mit Ihrer Hausarztpraxis, wie die Teilnahme im Alltag abläuft.

Quellen

AOK Gesundheitspartner: https://www.aok.de/gp/vertraege/arztpraxen/hzv (abgerufen am 1. September 2026)

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/Einwilligung.html (abgerufen am 1. September 2026)

Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/start-des-dialogprozesses-zur-erarbeitung-eines-primaerversorgungssystems-pm-27-01-2026 (abgerufen am 1. September 2026)

Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/themen/gesundheit/gesundheitspolitik/252319/das-solidarprinzip/ (abgerufen am 1. September 2026)

Deutsches Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/news/auswertung-zeigt-vorteile-der-hausarztzentrierten-versorgung-in-baden-wurttemberg-e0464c5b-17a2-4200-96d6-74638ad945e5 (abgerufen am 1. September 2026)

Gabler Wirtschaftslexikon: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bonus-28242 (abgerufen am 1. September 2026)

Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73b.html (abgerufen am 1. September 2026)