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Auch Apotheken dürfen gegen die Grippe impfen

30. September 2022

Die Grippe ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie etwas in Vergessenheit geraten. Bei kaum jemandem sind die vielen Kranken, fehlende Kollegen oder Mitschüler und das Halskratzen oder Fieber jeden Winter noch präsent. Die Grippe hatte durch die Coronabeschränkungen in den letzten Jahren kaum eine Chance sich zu verbreiten. Doch die Aufhebung der Coronamaßnahmen und das geschwächte Immunsystem vieler Menschen bieten eine Grundlage für neue, heftige Grippewellen im Winter.

Grippeimpfungen ab Herbst 2022 in Apotheken

Nachdem Apotheken durch Coronaimpfungen bereits ein wichtiger Stützpfeiler im Kampf gegen die Pandemie waren, dürfen sie ab diesem Herbst auch gegen die Grippe impfen. Die Grippe ist eine typische Virenerkrankung, bei der, außer zur Linderung von Symptomen wie Husten und Fieber, keine medikamentöse Behandlung möglich ist. Wirklichen Schutz bietet nur die Prävention durch Impfungen. Die Rechtsgrundlage hierfür trat in Form eines Modellversuchs bereits am 1. März 2020 mit dem Masernschutzgesetz in Kraft. Im Mai dieses Jahres wurde das Modellvorhaben in Verbindung mit einem Pflegebonusgesetz in die Regelversorgung überführt.  

Das Pflegebonusgesetz sieht einen Bonus für Pflegekräfte in der Kranken-, Alten- und Langzeitpflege vor. Es sollen vor allem die entlohnt werden, die besonders von der Pandemie betroffen waren. Hierfür stellt der Bund einen Etat von einer Milliarde Euro zur Verfügung. 500 Millionen Euro sollen dabei für Prämienzahlungen in der Langzeitpflege und 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern genutzt werden.

Hohes Vertrauen in Kompetenz der Apotheker

Apotheken sind neben Arztpraxen für viele die Hauptansprechpartner bei gesundheitlichen Beschwerden und genießen dadurch ein hohes Vertrauen. Für den Impfbetrieb gelten in Apotheken natürlich besondere Vorschriften. Es bedarf einer ärztlichen Schulung mit Teilnahmebestätigung. Die Schulung entfällt für Apotheken, die bereits gegen Corona geimpft haben. Darüber hinaus dürfen nur öffentliche Apotheken impfen. Es benötigt besondere Räumlichkeiten, einschließlich Wartemöglichkeit für die Aufklärung und Anamnese, um die Privatsphäre der Patienten zu schützen. Auch der normale Betrieb von Apotheken darf nicht gestört werden.

Besserer Zugang zu Grippeschutzimpfungen

Durch das Impfangebot in Apotheken soll ein besserer Zugang zu Grippeschutzimpfungen angeboten werden. Laut dem Robert-Koch-Institut lassen sich in Deutschland nur knapp 40 % der über 60-Jährigen impfen. Damit liegt Deutschland weit unter der Empfehlung der EU, die 75 % vorgibt. Nur so kann ein echter Schutz für die Bevölkerung geboten werden. Neben Älteren wird die Grippeschutzimpfung auch Schwangeren und Risikogruppen empfohlen.

KBV gegen Impfungen in Apotheken

Gegen Impfungen in Apotheken spricht sich seit längerem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aus. Ihrer Meinung nach sind Ältere, Schwangere und Risikogruppen oft genug bei Ärzten, um eine Grippeimpfung wahrzunehmen. 
Abgesehen von diesen Risikogruppen erweitern Apotheken jedoch das Angebot zu impfen und senken die Hemmschwelle deutlich.

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