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Apotheken verteilen FFP2-Masken

15. Februar 2021

Im Frühjahr 2021 haben die Apotheken eine große und wichtige Aufgabe zu erfüllen: Rund 400 Millionen Schutzmasken sollen sie an Menschen verteilen, die durch das Coronavirus besonders gefährdet sind. Zu dieser Risikogruppe gehören rund 27 Millionen Menschen. Wie das ablaufen soll, regelt eine spezielle Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Wer erhält die Schutzmasken?

Die Mund-Nasen-Schutzmasken werden an Versicherte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland verteilt, sofern diese mindestens 60 Jahre alt sind oder aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, wenn sie sich mit dem Corona-Virus infizieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Asthma- und Lungenkranke
  • Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz
  • Menschen mit chronischer Niereninsuffizienz im Stadium 4 oder höher
  • Schlaganfallpatienten
  • Demenzkranke
  • Diabetespatienten (Typ II)
  • Krebskranke mit einer aktiven, fortschreitenden oder metastasierenden Erkrankung beziehungsweise in Chemo- oder Radiobehandlung
  • Transplantationspatienten (Organ- oder Stammzellentransplantation)
  • Menschen mit Trisomie 21
  • Risikoschwangere

Welche Schutzmasken werden verteilt?

Die Schutzmasken-Verordnung sieht für die Risikopatienten so genannte „partikelfiltrierende Halbmasken“ vor. Dazu zählen die bekannten FFP2-Masken, die mindestens 94 Prozent der Schadstoffe aus der Luft filtern. Das funktioniert in beide Richtungen; gefiltert wird sowohl die eingeatmete als auch die ausgeatmete Luft des Trägers. Damit sind FFP2-Masken geeignet, sowohl den Träger als auch dessen Gegenüber vor Coronaviren zu schützen.

Neben den europäischen FFP2-Masken dürfen auch vergleichbare Produkte abgegeben werden. Dazu zählen die KN95-Masken aus China oder auch die amerikanischen oder kanadischen K95-Masken. Zu den weniger bekannten Alternativen zählen P2-Masken (Australien und Neuseeland) und DS2-Masken (Japan). Diese Alternativen waren vor der Corona-Pandemie nicht für den europäischen Markt zugelassen, was aber nicht bedeutet, dass sie weniger wirksam wären. Sie wurden erst mit Covid-19 in Europa benötigt und wurden dann mittels einer Ausnahmeregelung freigegeben.

Wie funktioniert die Verteilung?

Jeder Berechtigte hat Anspruch auf insgesamt 15 Masken, die aber nicht alle auf einmal, sondern über den gesamten Frühling hinweg verteilt werden sollen. Die ersten drei Masken konnte man bereits bis zum 6. Januar 2021 abholen, damals noch mit erleichtertem Zugang: Zum Nachweis der Berechtigung genügte ein Personalausweis, mit dessen Hilfe man sein Alter belegen konnte, oder aber eine Selbstauskunft über vorliegende Risikofaktoren in Hinblick auf Covid-19.

Für die weiteren zwölf Masken ist eine Bescheinigung der Krankenkasse erforderlich, die den Versicherten automatisch zugeschickt wird. Die Versendung der fälschungssicheren Bescheinigungen erfolgt zeitlich gestreckt; ältere Versicherte werden sie zuerst erhalten.

Auch die Abgabe der Mund-Nasen-Schutzmasken erfolgt über einen festgelegten Zeitraum hinweg: Sechs Masken können vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2021 abgeholt werden, sechs weitere im Zeitraum vom 16. Februar bis zum 15. April 2021. Zwischen Mitte und Ende Februar überschneiden sich die Zeitkorridore; während dieser Zeit kann man deshalb auch zwölf Mund-Nasen-Schutzmasken auf einmal erhalten – vorausgesetzt, man hat die entsprechenden Bescheinigungen dabei.

Die Bescheinigung wird in der Apotheke vorgelegt, eventuell ist eine Unterschrift erforderlich. Außerdem ist eine kleine Zuzahlung in Höhe von 2 Euro für sechs Masken vorgesehen.

Übrigens: Natürlich kann man FFP2-Masken auch nach wie vor in der Apotheke käuflich erwerben. Das gilt sowohl für diejenigen, die zur Risikogruppe gehören und mehr als die vorgesehenen 15 Masken brauchen, als auch für diejenigen, die nicht zur Risikogruppe gehören, aber trotzdem FFP2-Masken oder die genannten Alternativen verwenden möchten.

Mehr Gesundheitsinformationen zum Thema Coronavirus finden Sie hier.

 

 

Referenzen

Deutsches Apothekenportal (2020). Apotheken verteilen Masken an Risikogruppen. Link
Müller, Christina (2020). So soll die Verteilung der Schutzmasken durch Apotheken ablaufen. Link
Kurz, Charlotte (2020). Welche Masken dürfen verteilt werden? Link